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Wallbox Förderung: Der Zuschuss für die private E-Tankstelle zu Hause

Elektromobilität ist das Thema der Stunde: Die Bundesregierung fördert den Kauf von E-Autos und auch die Förderung privater Ladestationen nimmt laut "Masterplan Ladeinfrastruktur" einen deutlich höheren Stellenwert ein. Die Förderung bezog sich zu Beginn vor allem auf öffentliche Ladestationen. Das hatte unter anderem auch zur Folge, dass es für Verbraucher nicht sonderlich attraktiv war, sich ein Elektrofahrzeug zu kaufen. Und E-Autos selbst sind ja auch noch relativ teuer.

Die gute Nachricht ist, die Förderprogramme gehen weiter: Die Innovationsprämie wurde bis Ende 2025 verlängert, sodass die Förderprämien für Elektrofahrzeuge über das Jahr 2021 hinaus noch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), beantragt werden können.

Und seit Ende November 2020 wird die Wallbox Förderung bundesweit über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Offiziell heißt das Programm "Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440)". Hierbei gibt einen pauschalen Zu­schuss von 900 Euro pro Ladepunkt. Das gilt auch für Ladestationen mit mehreren Ladepunkten.

Erfahren Sie hier mehr zum Thema Wallbox Förderung, zum Förderantrag, zu den allgemeinen Anforderungen und was man noch alles wissen sollte, um erfolgreich eine Förderung für eine private Ladestation beantragen zu können.

Welche Wallbox wird gefördert?

Eine Ladestation ist zunächst einmal eine stationäre Auflade-Möglichkeit für Elektroautos, die einen oder mehrere Ladepunkte hat. Ein Beispiel für so eine Ladestation ist die sog. "Wallbox". Zu den geförderten Kosten gehören der Kaufpreis einer neuen Lade­station, z. B. für eine Wallbox 11kW, sowie die Kosten für Einbau und An­schluss inklusive aller Installations­arbeiten. Die Kosten für den notwendigen 400-Volt-Starkstromanschluss sind übrigens ebenfalls förderfähig!

Diese drei Anforderungen an eine Wallbox sind grundsätzlich für eine Förderung entscheidend:

  • Die Wallbox muss eine Ladeleistung von genau 11 kW haben.
  • Die Gesamtkosten für die Installation müssen mindestens 900 Euro betragen oder anders ausgedrückt: Die Gesamtkosten müssen mindestens so hoch wie der Zuschuss sein.
  • Die Ladestation muss über ein intelligentes Energiemanagementsystem verfügen.
  • Zuguterletzt teilen Sie Ihrem bisherigen Versorger den Zählerstand mit, erhalten eine Abschlussrechnung und ggf. zu viel bezahlte Abschläge erstattet.

    Schon können Sie Monat für Monat bares Geld sparen und freuen sich vielleicht über eine tolle Prämie. So ein Wechsel lohnt sich!

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der Lade­punkte und der Höhe der Gesamt­kosten. Wenn die Lade­station mehrere Lade­punkte hat, kann man pro Lade­punkt 900 Euro Zu­schuss erhalten – immer noch voraus­gesetzt, dass die Gesamt­kosten über 900 Euro pro Lade­punkt betragen. Ansonsten wird der Zuschuss redu­ziert.

Gibt es auch Fördermittel für die mobile Wallbox?

Nein, in der Regel nicht. Zumindest ist die mobile Wallbox von der Förderung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) über die KfW ausgeschlossen.

Voraussetzungen für eine KfW Wallbox Förderung

Zunächst einmal können nur private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter einen Antrag auf Wallbox Förderung stellen – und zwar nur für Ladestationen, die privat genutzt werden bzw. an privaten Stell­plätzen von Wohngebäuden installiert sind. Für eine gewerbliche Nutzung können keine Fördergelder bei der KfW beantragt werden. Das bedeutet auch, dass Ladestationen an Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Wochenendhäusern nicht förderfähig sind. Diese Grundvoraussetzungen muss eine Wallbox für eine Förderung erfüllen:

  • Höchstens 11 kW Ladeleistung
    Gefördert werden nur Ladestationen mit einer Ladeleistung von exakt 11 kW (pro Ladepunkt), hat eine Wallbox mehr oder weniger Leistung, wird sie nicht gefördert. Eine Wallbox mit 22 kW ist nur dann förderfähig, wenn diese auf 11 kW Ladeleistung gedrosselt wird, eine spätere Erhöhung der Ladeleistung auf 22 kW ist nicht erlaubt. Die Einstellung der Ladeleistung muss von Fachpersonal getätigt werden. Die geförderte Wallbox muss nach der Installation auch mindestens ein Jahr tatsächlich genutzt werden.
  • Strom aus 100 % Erneuerbaren Energien
    Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn der Strom für den Ladevorgang 100 % Ökostrom ist, also aus erneuerbaren Energien stammt. Der Strom muss aus einem entsprechenden Stromliefervertrag (Ökostromvertrag) bezogen werden oder aus der Eigenerzeugung vor Ort stammen (z.B. eine Photovoltaik-Anlage, die mindestens 11 kWp erreicht).
  • Intelligentes Energiemanagement mit Schnittstellen zum Netzbetreiber
    Von einer förderfähigen Wallbox wird verlangt, dass sie auf Vorgaben des Leistungs- und Energiemanagementsystems reagieren bzw. mit einzelnen Komponenten des Energiesystems kommunizieren kann. Die Ladestation wird als steuerbare Verbrauchseinrichtung behandelt: Sie muss über eine digitale Schnittstelle verfügen und angesteuert werden können.

Anforderungen durch die kfW

  • Der Zuschuss ist vor Beginn des Vorhabens zu beantragen. Als Beginn eines Vorhabens gilt die verbindliche Bestellung der Ladestation bzw. der Abschluss des Leistungsvertrags. Nur die Planung zur Installation einer Wallbox oder im Vorfeld geführte Beratungsgespräche zählen nicht.
  • Die Wallbox muss in der Bundesrepublik Deutschland installiert werden und darf nicht öffentlich zugänglich sein.
  • Alle notwendigen Installations- bzw. Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen. Insbesondere die Errichtung und Inbetriebnahme der Ladestation muss durch ein Installationsunternehmen erfolgen.
  • Welche Ladestationen förderfähig sind, erfährt man direkt auf den Seiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau unter: www.kfw.de/440-ladestation

Ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln möglich?

Die Kombination mit anderen öffent­lichen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bei der Wallbox Förderung durch die KfW nicht möglich.

Welche Förderprogramme für Wallboxen gibt es?

  • Wallbox Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
    Die KfW vergibt Fördermittel ausschließlich für privat genutzte Ladestationen, die auch nicht öffentlich zugänglich sein dürfen.
  • Wallbox Förderung auf Länderebene (kommunal, regional)
    Es gibt Förderprogramme auf regionaler bzw. kommunaler Ebene, oft von den örtlichen Stadtwerken. Die Länderprogramme hingegen beziehen sich nicht immer nur auf die rein private Wallbox- und Elektroautonutzung, z. B. werden auch Fördermittel für Elektrotaxis und deren Lade-Infrastruktur angeboten oder Fördermittel für gewerbliche Nutzfahrzeuge bereitgestellt.

Tipp: Sind auf den ersten Blick keine Fördermittel verfügbar, nicht gleich aufgeben! Einfach direkt bei Kommune oder Stadt über die Wallbox Förderung informieren. Gibt es genügend Anfragen seitens der Verbraucher, bieten auch regionale Energieanbieter Zuschüsse in Verbindung mit Ökostromangeboten an oder Unternehmen initiieren Förderprogramme in der jeweiligen Region.

Wallbox Förderung beantragen bei der KfW – so geht´s:

  • Antrag direkt im KfW-Zuschussportal stellen
    Um den Zuschuss mit dem Titel "Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude" zu beantragen, muss man sich zunächst als Neukunde im KfW-Zuschussportal registrieren oder direkt über ein bereits vorhandenes Benutzerkonto einloggen.
  • Identität nachweisen
    Nach Absenden des Antrags wird der Zuschussbetrag reserviert, bis die notwendigen Nachweise erbracht sind. Sobald man die Antragsbestätigung für den Zuschuss erhalten hat, muss man entweder per Schufa-IdentitätsCheck, Video-Identifizierung oder mittels Postident-Verfahren seine Identität nachweisen.
  • Ladestation installieren und Nachweise einreichen
    Sobald Zuschussantrag und Identität bestätigt wurden, kann man die Ladestation bestellen, die Installationsarbeiten bei einem Fachmann beauftragen und die Durchführung bestätigen: Die Rechnungen für Kauf und Installation müssen im KfW-Portal hochgeladen werden.
  • Wallbox Zuschuss wurde genehmigt
    Bei erfolgreichem Antrag bzw. nach Bewilligung der Wallbox Förderung, erhält man den Zuschuss direkt auf das angegebene Bankkonto. Barauszahlung ist nicht möglich.

Was beim Förderantrag zu beachten ist

  • Vom Fachbetrieb schriftlich bestätigen lassen, dass die Wallbox bzw. Ladestation nur über eine Ladeleistung von 11 kW verfügt bzw. auf 11 kW gedrosselt wurde.
  • Rechnungen über erbrachte förderfähige (Dienst-) Leistungen niemals in bar begleichen.
  • Bei der Beantragung einer Wallbox Förderung ist die exakte Angabe der Daten wichtig − analog zu Ausweis oder Reisepass (z.B. zweiter Vorname, Doppelname etc.).
  • Für den Förderantrag sollte man eine E-Mail-Adresse angeben, die dauerhaft und regelmäßig genutzt wird, um eine reibungslose Kommunikation zu ermöglichen.
  • Die Anzahl der Ladepunkte kann nicht einfach nachträglich oder beliebig erhöht werden. Sollten weitere Ladepunkte hinzukommen, muss man einen weiteren Antrag für die neu hinzugekommenen Ladepunkte stellen.
  • Ab dem Zeitpunkt der Antragsbestätigung dürfen max. 9 Monate vergehen, um alle Rechnungen im Zuschussportal hochzuladen. Eine Auszahlung des Zuschusses ohne fristgerecht eingereichte Unterlagen ist nicht möglich.

Wallbox Zuschuss: Energieversorger mit 100 % Ökostrom

Um die Wallbox Förderung beantragen zu können, muss der Strom nachweislich aus erneuerbaren Energien stammen. WEB.DE Strom bietet 100 % Ökostrom in allen Tarifen – egal, ob flexibler Tarif ohne Mindestlaufzeit, Basic-Tarif mit 12 Monaten Vertragslaufzeit und Preisgarantier oder die Strom-Kombi mit 24 Monaten voller Preisgarantie und Wunsch-Prämie. Jeder dieser Tarife wird zu 100 % aus erneuerbaren Energien gewonnen, schont die Umwelt und sorgt dafür, dass man sein E-Auto stets mit günstigem Strom an der privaten E-Tankstelle zu Hause aufladen kann.

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