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Im Gegensatz zu einer fest installierten Wallbox zu Hause in der Garage, kann man eine mobile Wallbox mitnehmen, wohin man will, und so auch unterwegs das Elektrofahrzeug aufladen. Da der Ausbau der öffentlich zugänglichen E-Tankstellen in Deutschland noch immer nicht ausreichend bzw. wirklich flächendeckend ist, ist das nicht nur besonders praktisch, sondern für die meisten E-Auto-Fahrer auch dringend notwendig. Durch eine mobile Wallbox hat man seine eigene, portable Ladestation im Kofferraum also stets dabei: Das E-Auto kann überall mit Strom betankt werden!
Mit einer transportablen Ladestation kann man das Elektroauto unterwegs überall aufladen – man benötigt lediglich einen Stromanschluss. Dabei ist es egal, ob man eine gängige 230-Volt-Schukosteckdose oder eine andere Haushaltssteckdose nutzt. Auch die auf Camping-Plätzen üblichen CEE-Steckdosen sind mit einem passenden Adapter perfekt dazu geeignet, das Fahrzeug mit Strom aufzutanken. Eine mobile Wallbox schützt zudem vor Überhitzung der Steckdose. Doch man sollte immer darauf achten, dass die Ladeleistung der mobilen Ladestation die Ladeleistung des jeweiligen Steckdosen-Anschlusses nicht überschreitet.
Ja – und nein. Generell ist das Aufladen eines E-Fahrzeugs an der SchuKo-Steckdose mit dem sog. "Mode 2"-Laden oder auch "Ladebetriebsart 2" möglich. Zwischen dem SchuKo-Stecker und dem Fahrzeug ist eine IC-CPD Einheit geschaltet, die u.a. dafür sorgt, dass der Ladestrom auf max. 13 A begrenzt wird, damit die Steckdose sich nicht überhitzt. Herkömmliche Schuko-Steckdosen sind nämlich nicht für hohe Dauerströme gedacht: Man sollte demnach nicht mit mehr als 8 bis 10 Ampere laden, da die Kontakte sonst überhitzen und dadurch vorzeitig altern können. Im schlimmsten Fall fangen die Kontakte nach einiger Zeit an zu schmoren oder sogar zu brennen! Die Belastbarkeitsgrenze hängt zudem auch vom Alter der Elektroinstallation ab. Bei manchen sind die Zuleitungen zur Steckdose (z. B. in der Garage) nicht für Stromströme von mehr als 10 Ampere gedacht. Sekundärbatterien bzw. die Akkus von E-Autos haben Ladekapazitäten von 20 kWh bis über 100 kWh. Das Aufladen eines solchen Fahrzeugs an einer Schuko-Steckdose dauert bei 20 kW beispielsweise bis zu 6 Stunden und bei 100 kW sogar über 24 Stunden. Und wie bereits erwähnt, überlasten längere Ladezeiten eine Haushaltssteckdose.
Das dauerhafte Laden an der SchuKo-Steckdose ist daher nicht empfehlenswert. Stattdessen sollte man an einer CEE Steckdose laden oder eine mobile Wallbox mit 11kW bzw. eine mobile Wallbox mit 22 kW nutzen.
Im Vergleich zur fest installierten Wallbox ist eine mobile Ladebox deutlich preiswerter, da unter anderem die Installationskosten durch einen Fachbetrieb wegfallen. Einfache Modelle einer mobilen Wallbox sind bereits ab 500 bis 600 Euro erhältlich. Möchte man mehr Leistung, mehrere Adapter für unterschiedliche Ladesituationen, ein Verlängerungskabel oder noch weiteres Zubehör (z. B. Taschen für den Transport und die Unterbringung im Kofferraum), muss man mit 1.500 bis 1.700 Euro rechnen.
Tipp: Wenn man die mobile Ladestation gerne in der Garage aufhängen und das Auto zu Hause aufladen möchte, kann man sich auch noch eine entsprechende Halterung gönnen. So hat man eine mobile Wallbox, die man (fast) wie eine stationäre Wallbox nutzen kann.
Ja, eine mobile Ladestation ist förderfähig, genauso wie eine fest installierte Ladestation: Der Zuschuss vom Bund über die KfW-Bank gewährt grundsätzlich die Förderung für mobile Wallbox und stationäre Wallbox. Es gibt hierbei keine Unterscheidung, beide Wallbox-Arten werden mit 900 Euro gefördert: Eine mobile Wallbox ist jedoch nur dann förderfähig, wenn die Gesamtkosten auch mindestens 900 Euro betragen. Hat die mobile Wallbox mehr als einen Ladepunkt, können die Kosten aller Ladepunkte addiert werden. Jeder Ladepunkt wird bezuschusst. Auch eine mobile Wallbox darf – genauso wie eine stationäre – eine Leistung von 11 kW nicht übersteigen und sie muss mit 100 % Ökostrom laufen.
Bitte beachten: Hat die Ladestation eine höhere Leistung als 11kW, handelt es sich also zum Beispiel um eine Wallbox 22 kW, muss die Leistung fachgerecht auf 11 kW gedrosselt werden, sonst erhält man den Zuschuss nicht.
Ja, jede mobile Wallbox ist meldepflichtig und je nach Leistung sogar auch genehmigungspflichtig. Laut §19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) muss seit 21. März 2019 auch jeder private Betreiber beim zuständigen Netzbetreiber eine Wallbox anmelden. Ladestationen mit einer Leistung bis einschließlich 12 kVA müssen gemeldet werden, überschreitet die Summen-Bemessungsleistung der Wallbox 12 kVA, ist sogar die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers notwendig.
Wichtig zu wissen: Der Netzbetreiber ist nicht der Stromanbieter!
Der Stromanbieter, bei dem man seinen Ökostrom-Tarif abgeschlossen hat, weiß jedoch, welcher Netzbetreiber für die jeweilige Region zuständig ist. Gegebenenfalls kann man einfach auf der Stromrechnung nachsehen, da sollte der Netzbetreiber in der Regel auch vermerkt sein.
WEB.DE Strom ist der perfekte Energielieferant für alle, die ein E-Auto und eine mobile Wallbox haben: Der Strom wird ausschließlich aus erneuerbaren Energien erzeugt. Das bedeutet immer 100 % Ökostrom in allen Tarifen − beim flexiblen Stromtarif ohne Mindestlaufzeit, beim günstigen Basic-Tarif mit einem Jahr Preisgarantie und beim beliebten Kombi-Tarif inkl. Bonus und voller Preisgarantie über die gesamte Vertragslaufzeit.