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Grundversorger beliefern alle Haushalte, die keinen Energieliefervertrag mit anderen Stromanbietern abgeschlossen haben. Um in die Grundversorgung zu kommen, ist kein expliziter Vertrag notwendig und viele Verbraucher wissen noch nicht einmal, dass sie vergleichsweise teuren Strom aus der Grundversorgung beziehen.
Mit dem Gesetz zur Grundversorgung stellt der Staat sicher, dass alle Haushalte automatisch mit Energie versorgt sind. Es verpflichtet diejenigen Energieunternehmen zur Grundversorgung mit Strom, die in einem Netzgebiet derzeit die meisten Haushaltskunden besitzen. Zumeist sind dies die Stadtwerke, in Köln ist beispielsweise die Rheinenergie AG, in Dresden die DREWAG. Alle drei Jahre wird das Unternehmen neu bestimmt.
Die Grundversorgung mit Strom gewährleistet, dass selbst diejenigen versorgt sind, die keinen Vertrag mit einem anderen Stromanbieter abgeschlossen haben. Der Grund hierfür ist entweder, dass diese Verbraucher sich nie um einen Stromanbieterwechsel gekümmert haben oder wegen schlechter Bonität keinen Vertrag erhalten.
Eine Grundversorgung mit Strom erhält demnach jeder, unabhängig davon, ob es sich um einen Privathaushalt, Freiberufler, gewerblichen Endverbraucher oder landwirtschaftlichen Betrieb handelt. Eine Ausnahme bilden Unternehmen, die mehr als 10.000 Kilowattstunden im Jahr benötigen. Hierfür ist es nicht einmal notwendig, einen Vertrag mit dem Grundversorger abzuschließen. Wer beispielsweise in eine neue Wohnung zieht, erhält automatisch Strom vom zuständigen Versorgungsunternehmen. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Mieter die Energie stillschweigend bezieht.
Sie haben nach dem Einzug in Ihre jetzige Wohnung nie einen Vertrag mit dem Stromlieferanten Ihrer Wahl abgeschlossen? Dann ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie über die Grundversorgung Strom beziehen. Schließlich ist hierfür kein expliziter Vertragsabschluss notwendig. Sie erhalten dann die Stromrechnung vom Versorger Ihres Netzgebietes zu dessen Grundtarif. Gewissheit bekommen Sie, indem Sie den lokalen Grundversorger kontaktieren.
Ja und nein: Als Verbraucher sind Sie eigentlich gesetzlich verpflichtet, sich beim Grundversorger anzumelden, doch falls Sie es im Umzugsstress vergessen, werden Sie dennoch mit Strom aus der Grundversorgung beliefert. Allerdings bedeutet das auch: Sobald Strom aus dieser Grundversorgung verbraucht wird, gilt dies rechtlich gesehen auch als stillschweigende Willenserklärung. Das fängt schon damit an, dass Sie das Licht einschalten. In diesem Moment beginnt der Strom aus der Grundversorgung zu fließen und Sie erklären sich damit stilschweigend einverstanden, den Strom auch zu bezahlen. Somit ist ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande gekommen. Also, eine Anmeldung ist nicht unbedingt notwendig, aber auf alle Fälle ratsam! Sie sollten sich vorab über die Stromtarife und Anbieter informieren – mehr dazu unter Stromvergleich − und einen günstigeren Tarif als die Grundversorgung abzuschließen. Übrigens: Wenn sie einen Stromvertrag gekündigt haben und keinen neuen abschließen, fallen Sie auch automatisch nach Ender der Vertragslaufzeit zurück in die Grundversorgung.
Das lokale Versorgungsunternehmen mit dem größten Kundenstamm innerhalb eines Netzgebietes erhält einen staatlichen Auftrag. So sieht es § 36 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes vor:
Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
Das bedeutet, dass diese Unternehmen grundsätzlich alle Verbraucher mit Strom aus der Grundversorgung beliefern, auch wenn diese zum Beispiel verschuldet sind und aus diesem Grund keinen anderen Stromvertrag abschließen können. Nur wenn ein Kunde keine Zahlungen leistet, sind sie von dieser Pflicht befreit. Bei der Gestaltung der Vertragsbedingungen und Preise haben sie dafür weitestgehend freie Hand. Jedoch sind sie aus Gründen der Transparenz seit 2014 dazu verpflichtet, Bedingungen und Preise zu veröffentlichen und Preisänderungen zu begründen. Für jeden Kunden gelten ohne Ausnahme die gleichen Bedingungen und Preise, wenn sie Strom aus der Grundversorgung erhalten.
Ja, wird Strom über die Grundversorgung bezogen, ist dies meistens wesentlich teurer als eine Belieferung durch einen alternativen Anbieter. Zwar müssen Grundversorgungsunternehmen Preiserhöhungen begründen, sie nehmen diese aber dennoch vor. Da Grundversorger ohnehin einen großen Kundenstamm besitzen, ist ihre Marktposition zunächst wesentlich stärker. Doch jenseits des Basistarifs für Strom aus der Grundversorgung haben Verbraucher eine wirklich große Auswahl. Andere Energieversorger bieten in der Regel mehrere verschiedene Tarife mit flexibleren Konditionen an, da sie im Wettbewerb mit anderen Stromlieferanten stehen. Leider ist vielen Verbrauchern nicht bewusst, dass ein gezielter Stromanbieterwechsel oft viel günstiger ist: Im Durchschnitt sparen Verbraucher bei einem Stromanbieterwechsel mehrere hundert Euro im Jahr ein, verglichen mit den Tarifen der Grundversorger.
Tipp: Günstige TÜV-geprüfte Tarife finden Sie bei WEB.DE Strom.
Ja natürlich! Wer in der Grundversorgung für Strom ist, kann jederzeit zu einem günstigeren Anbieter und Angebot wechseln. Anbei finden Sie weitere Informationen zum Thema "Grundversorgung kündigen".
Und noch ein Hinweis: Einige Grundversorger schreiben ihre Kunden nach einiger Zeit auch aktiv an und bieten einen anderen Stromvertrag an, der meistens nicht wesentlich günstiger ist. Man sollte beachten, dass dieser neue Vertrag dann an bestimmten Laufzeiten und Kündigungsfristen gebunden ist, und nicht mehr jederzeit gekündigt werden kann.