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Das EU-Energielabel für sog. Haushaltsgroßgeräte trat im Jahr 1994 zunächst unverbindlich in Kraft und gilt seit 1998 verpflichtend zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Haushaltsgeräten. Dazu zählen bspw. Waschmaschine und Trockner, Geschirrspüler, Kühlschrank und Gefrierschrank, Fernseher, Staubsauger und andere.
Im Jahr 2004 wurde diese Kennzeichnung auf eine ganze Reihe weitere Geräte erweitert. Damit sollten Verbraucher einen Anreiz und Unterstützung bei der Auswahl und dem Kauf von energiesparenden Geräten bekommen. Laut einer Umfrage im Jahr 2019 kannten zu diesem Zeitpunkt 93 % der Teilnehmer das Energielabel, 79 % richteten sich beim Kauf von Elektrogeräten auch danach.
Ziel des Energielabels ist es, energieintensive Produkte zu brandmarken, damit die Energiekosten für die Verbraucher zu reduzieren und natürlich den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern. Dadurch konnte der durchschnittliche Strom- und Wasserverbrauch (bei Waschmaschinen, Geschirrspülern, etc.) der gekennzeichneten Geräte von 2005 bis 2010 bereits um 9 % verringert werden.
Die Kennzeichnung des Verbrauchs durch das Energielabel erfolgte anfangs über eine Buchstaben-Klassifizierung von A (= höchste Energieeffizienz) bis G (= niedrigste Energieeffizienz). Allerdings fand sich nach kurzer Zeit der Großteil der bewerteten Geräte bereits in der Energie-Effizienzklasse A wieder, obwohl schon in dieser Klasse ein großer Unterschied beim Energieverbrauch bestand. Um hier mehr Transparenz zu schaffen, führte das Umweltbundesamt im Jahr 2004 die Kennzeichnungen A+ sowie A++ ein, die 2010 zu eigenen Effizienzklassen und um die Klasse A+++ ergänzt wurden.
Neben der Neueinteilung der Effizienzklassen und hier besonders der Klasse A bietet das neue EU Energielabel einige weitere Neuerungen, die für die Verbraucher noch informativer, übersichtlicher und somit hilfreicher sein sollen.
Zunächst ein Beispiel: War ein Gerät aufgrund seiner Energieeffizienz bisher in der Kategorie A+++ eingestuft, so wird es seit Einführung des neuen Energielabels nicht automatisch mit A gekennzeichnet, eher im Gegenteil. Denn mit dem neuen Label wurden auch neue Berechnungsmethoden für die Bewertung eingeführt, die einerseits dem technischen Fortschritt Rechnung tragen, anderseits aber auch die Hersteller dazu animieren sollen, noch effizientere Geräte zu entwickeln und anzubieten. Laut Verbraucherschutz könnten dabei selbst die effizientesten Geräte mit der Umstellung um bis zu 3 Stufen zurückgesetzt werden. In der Konsequenz ist davon auszugehen, dass die Kategorie A bei vielen, wenn nicht gar den meisten Produktgruppen vorerst unbesetzt bleibt.
Zudem tragen die neuen EU-Labels einen QR-Code, über den Verbraucher weitere Produktinformationen erhalten. Bis zum Jahr 2030 sollen alle Produktgruppen ein neues EU-Label erhalten.
Die neuen EU-Energieeffizienzlabels gelten seit dem 01.03.2021 bereits für Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Waschtrockner und elektronische Displays wie Fernseher und Monitore. Dabei gelten diese neuen Labels nicht mehr nur für den Stromverbrauch, sondern informieren auch über weitere Produkteigenschaften.
Durch die neue Einteilung der Energielabel rückt der Energieverbrauch elektrischer (Haushalts-) Geräte weiter in den Fokus. Hierfür werden die Anforderungen für die einzelnen Klassen verschärft, wodurch Geräte, die bisher in einer sparsameren Energieklasse eingeordnet waren, einige Stufen nach unten fallen können, obwohl sich die technischen und energiespezifischen Eigenschaften nicht geändert haben. Der Grund hierfür liegt in aktualisierten Messmethoden, die dem technischen Fortschritt entsprechen und die energetischen Eigenschaften der Geräte exakter darstellen.
Die neuen Labels sollen dazu beitragen, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher europaweit verstärkt für sparsame Geräte entscheiden. Davon erhofft sich die EU-Kommission bis 2030 hohe Energieeinsparungen und damit einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz.
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Die neue Kennzeichnung der Energieeffizienz, hier am Beispiel Waschmaschine, gilt ab dem 01.03.2021: Für die Einordnung in die neue Energieeffizienzskala von A bis G wird beim neuen Label der Energieverbrauch bei voller, halber und viertel Nennkapazität für 100 Waschzyklen berechnet und in Kilowattstunden angezeigt. Außerdem werden die Füllmenge und die Laufzeit für das „ECO 40-60“ Programm, der Wasserverbrauch pro Zyklus sowie die Geräuschemissionen berücksichtigt.
Auch die Leistung des Schleuderprogramms wird bei der Klassifizierung berücksichtigt, denn je besser die Wäsche geschleudert wurde, desto weniger Energieaufwand ist für die anschließende Trocknung im Wäschetrockner erforderlich.
Die ermittelten Werte werden direkt auf dem Label am Produkt angezeigt und durch einen QR-Code mit weiteren Informationen ergänzt.
Bis zur Einführung der neuen Klassen am 01.03.2021 galt für die Einordnung von Gerätegruppen in eine Effizienzklasse ein Referenzgerät als Grundlage. Dieses Referenzgerät definierte den Energieeffizienzindex von 100 %, allerdings auf dem technischen Stand von 1998. Im Laufe der Zeit und durch den technischen Fortschritt erfüllten jedoch immer mehr Geräte die darauf basierenden Voraussetzungen für die Effizienzklasse A, wodurch die Skala um A+ und A++ erweitert wurde. Für 2010/2011 wurde vom Europäischen Parlament dann die zusätzliche Erweiterung des Energielabels um die Effizienzklasse A+++ beschlossen.
Diese Erweiterung der Effizienzklasse A wurde mit dem neuen EU Energielabel 2021 wieder aufgehoben.
Klasse
Jahr
A bis G
ab 2021
A +++ bis G
2010 bis 2020
A ++ bis G
2003 bis 2010
A bis G
1994 bis 2003
A bis G
1994 bis 2003