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Ein bevorstehender Wohnungswechsel bedeutet nicht nur, die alte Wohnung einzupacken, alles in die neue Wohnung zu transportieren und dort wieder auszupacken. Bis es soweit ist, gibt es zahlreiche Dinge zu beachten und zu erledigen. Daher ist es wichtig, sich einen sorgfältigen Umzugsplan zurechtzulegen. Dabei spielt besonders das richtige Timing eine große Rolle. Mietverträge haben Kündigungsfristen, die Ummeldung beim Energieversorger oder des Telefons sollte rechtzeitig erfolgen, ausreichend Umzugskartons sowie Umzugshelfer und vieles mehr muss organisiert werden.
Um bei all dem nicht den Überblick zu verlieren und an alles zum richtigen Zeitpunkt zu denken, sind die einzelnen Schritte in den folgenden Checklisten für den Umzug chronologisch aufgeführt.
Ein WG-Zimmer mit einer Person sollte mit etwa 15 Kartons auskommen. Ein Ein-Personen-Haushalt mit einem oder zwei Zimmern benötigt im Schnitt etwa 25 bis 30 Kartons, für einen Zwei-Personen-Haushalt mit ebenfalls zwei Zimmern geht es schon in Richtung 50 Kartons. Eine vierköpfige Familie in einer Drei- oder Vier-Zimmer-Wohnung sollte dagegen nicht weniger als 70 Kartons einplanen.
Bei Mehrpersonen-Haushalten gilt auch die Regel: für Erwachsene etwa 20 Kartons und für (kleinere) Kinder die Hälfte, also 10 Kartons einplanen.
Ob und wie viele Tage Sonderurlaub man bei einem Umzug bekommt, ist gesetzlich nicht festgeschrieben und kann je nach Arbeitgeber variieren. Die Regelungen sind normalerweise nach Tarifvertrag, betrieblicher Vereinbarung oder individuellem Arbeitsvertrag festgelegt.
Als Orientierung lässt sich festhalten, dass man bei einem Umzug in derselben Stadt normalerweise einen Tag, für weitere Entfernungen oder gar ins Ausland zwei Tage Sonderurlaub genehmigt bekommt.
Bei einem Umzug, egal ob privat oder beruflich, sind grundsätzlich einige Kosten steuerlich absetzbar. Handelt es sich um einen rein privaten Umzug, können die Kosten als sog. haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einer Höhe von 4.000 Euro pro Jahr in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Bei Umzügen aus beruflichen Gründen geht es dagegen um Werbungskosten. Absetzbar sind alle Kosten, die mit dem Transport zu tun haben, ob mit einem Umzugsunternehmen, einem Mietwagen oder dem eigenen Auto. Auch Verpflegungs- und Übernachtungskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar, ebenso wie doppelte Mietkosten oder Kosten für die neue Wohnungseinrichtung. In jedem Fall gilt hier eine Belegpflicht, weswegen alle Quittungen aufgehoben werden sollten.
Ohne diese Quittungen bleibt noch die sog. Umzugskostenpauschale, die im Jahr 2022 für Einzelpersonen bei 886 Euro lag. Jede weitere Person im selben Haushalt erhöht die Pauschale um 590 Euro. Bei einem Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern liegt sie bei 2.656 Euro.