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Das Wichtigste zuerst: Grundsätzlich steht man in Deutschland nicht ohne Strom da, wenn man sich nicht rechtzeitig um einen Stromanbieter bzw. die Stromanmeldung gekümmert hat.
Das Energiewirtschaftsgesetz garantiert jedem Verbraucher eine Grundversorgung mit Elektrizität. Wenn der Strom noch nicht durch den Mieter oder den Vermieter angemeldet ist, wird man automatisch Kunde des Grundversorgers. Man kann also zunächst einmal nichts falsch machen!
Gerade junge Erwachsene fragen sich oft vor einem Umzug in die erste eigene Wohnung, wie funktioniert das eigentlich mit dem Strom anmelden oder Strom ummelden? Fragen wie diese werden ja meist erst dann interessant, wenn man selbst davon betroffen ist.
Möchte man bei seinem bisherigen Anbieter bleiben oder hat man sich für einen neuen Energieversorger entschieden, kann man auch schon Wochen vor dem Umzug den Strom anmelden. Dann hat man es aus dem Kopf und kann sich beim Umzug um andere Dinge kümmern. Bei der Planung kann hier eine Umzug-Checkliste hilfreich sein.
Doch wie bereits erwähnt: Hat man sich nicht rechtzeitig um die Anmeldung gekümmert, steht man nicht ohne Strom da. Sofern der Stromanschluss vorhanden ist, ist die Belieferung grundsätzlich immer gesichert. Ein Grundversorgungsvertrag kommt automatisch zustande, wenn man in der neuen Wohnung zum ersten Mal den Strom einschaltet und sich vorher nicht bei einem anderen Anbieter angemeldet hat. Es kann durch die Nutzung des vorhandenen Stroms dann davon ausgegangen werden, dass die Stromgrundversorgung auch ohne ausdrückliche Willenserklärung erwünscht ist ("konkludentes Handeln").
Aufgepasst:
Strom aus der Grundversorgung ist in der Regel deutlich teurer. Um Geld zu sparen, sollte man sich daher lieber so früh wie möglich − bis zu 3 Monate im Voraus − um einen günstigen Tarif kümmern und den Strom anmelden. WEB.DE Energie bietet günstige Stromtarife.
Der Mieter muss den Strom anmelden! Meldet sich jedoch der neue Mieter innerhalb von 6 Wochen nicht selbst an, erhält der Vermieter bzw. der Eigentümer die Aufforderung, den neuen Mieter zu benennen.
Nach Auszug eines Mieters werden die meisten Vermieter wieder automatisch Kunden des Grundversorgers und müssen sich nicht um einen (neuen) Vertrag kümmern oder den Strom neu anmelden. Die Grundversorgung ist für Vermieter zwar nicht der günstigste Stromtarif, aber die einfachste Option für eine leerstehende Wohnung bis zur Neuvermietung. Doch der Mieter meldet sich ja in der Regel selbst bei seinem Stromanbieter ab bzw. um. Doch manchmal vergisst man im Umzugsstress vielleicht auch, den Strom neu anzumelden.
Daher gilt immer: Beide Seiten – Vermieter und Mieter – sollten bei der Übergabe der Wohnung auf alle Fälle den Zählerstand protokollieren!
Wissenswertes für Vermieter:
Keiner möchte verständlicherweise die Stromkosten eines anderen zahlen. Daher war es früher in der Praxis üblich, dass der Vermieter die Anmeldung des Stroms für den Mieter beim Energieversorger/Grundversorger übernimmt, damit er keinen finanziellen Schaden erleidet, falls der Mieter den Strom nicht selbst anmeldet. Doch eine Fremdanmeldung durch den Vermieter ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig. Zudem hat ein Verbraucher, in diesem Fall der Mieter, ja auch grundsätzlich freie Vertragswahl und damit muss der Mieter die Stromanmeldung selbst vornehmen.
Man sollte sich schon vor dem Einzug vom Vermieter oder – falls man Kontaktdaten hat – dem Vormieter die Stromzähler-Nummer geben lassen. Dann kann man sich bereits vor der stressigen Umzugszeit um alle Formalitäten kümmern und die Neuanmeldung bei einem Stromlieferanten vornehmen – egal, ob die Anmledung beim alten oder der neuen Stromanbieter erfolgt. Nur weil man umzieht, muss man jedoch nicht zwingend den Strom neu anmelden. In den meisten Fällen kann man auch problemlos den alten Stromvertrag mitnehmen.
Doch falls man die Zählernummer nicht vor dem Umzug bekommt oder die Ummeldung vergisst, ist das auch nicht tragisch.
Wichtig zu wissen:
Man kann auch rückwirkend Strom anmelden – bis zu 6 Wochen nach dem Umzug.
Man sollte damit allerdings nicht bis zur letzten Sekunde mit dem Anmelden warten, denn erhält der gewünschte Energielieferant den Auftrag auch nur einen Tag zu spät, landet man automatisch (wieder) in der Grundversorgung. Mieter in der Grundversorgung können ihren Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) kündigen. Bei zwei Wochen Kündigungsfrist in der Grundversorgung bedeutet das dann ggf., dass man zwei Wochen lang weiterhin (teuren) Strom vom Grundversorger beziehen muss.
Auflösung einer WG oder einer Partnerschaft mit gemeinsamer Wohnung: Handelt es sich beim Umzug oder Auszug um die Auflösung einer Wohngemeinschaft bzw. eines Haushalt, gibt es noch etwas zu beachten: Möchte der ehemalige Mitbewohner den alten Vertrag behalten und hat man diesen auch unterzeichnet, muss man die Vertragspartnerschaft vor einem Einzug in eine neue Wohnung kündigen. Ansonsten ist man weiterhin für Zahlungsaufforderungen haftbar, selbst wenn man nicht mehr in der Wohnung wohnt. Und sicherheitshalber sollte man sich die Kündigung auch schriftlich bestätigen lassen.
Hinzu kommen ggf. noch Mindestvertragslaufzeiten, innerhalb derer man nicht kündigen darf. Jedoch können bei Umzug auch Sonderregelungen gelten, die eine vorzeitige Kündigung vor Ende der Vertragslaufzeit ermöglichen.
Der Stromanbieterwechsel selbst ist dann wie erwähnt ganz entspannt, denn die Kündigung beim alten Anbieter übernimmt der neue Energieversorger für den Kunden. Man muss lediglich den Zählerstand übermitteln.
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