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Strom anmelden und Strom ummelden: Tipps für Einzug, Umzug oder Wechsel

Das Wichtigste zuerst: Grundsätzlich steht man in Deutschland nicht ohne Strom da, wenn man sich nicht rechtzeitig um einen Stromanbieter bzw. die Stromanmeldung gekümmert hat.

Das Energiewirtschaftsgesetz garantiert jedem Verbraucher eine Grundversorgung mit Elektrizität. Wenn der Strom noch nicht durch den Mieter oder den Vermieter angemeldet ist, wird man automatisch Kunde des Grundversorgers. Man kann also zunächst einmal nichts falsch machen!

Gerade junge Erwachsene fragen sich oft vor einem Umzug in die erste eigene Wohnung, wie funktioniert das eigentlich mit dem Strom anmelden oder Strom ummelden? Fragen wie diese werden ja meist erst dann interessant, wenn man selbst davon betroffen ist.

Welche Möglichkeiten gibt es

Generell hat man drei Möglichkeiten Strom an- oder umzumelden − je nach Lebenssituation:

  • Neuanmeldung: Wenn man noch keinen Stromvertrag hat
    Jeder Verbraucher hat bei der Anmeldung freie Wahl unter den zahlreichen Anbietern auf dem Strommarkt. Tipp: Einige Stromversorger bieten Neukunden tolle Prämien bei Vertragsabschluss an.
  • Ummelden: Wenn man schon einen Stromvertrag hat
    Man kann einen bestehenden Vertag auch einfach in die neue Wohnung mitnehmen. Viele Anbieter haben einen Umzugsassistenten oder ähnlich hilfreiche Tools und machen es Bestandskunden damit besonders leicht, da sie niemanden verlieren möchten.
  • Stromanbieterwechsel: Wenn man einen anderen Stromvertrag abschließen möchte
    Stromkunden haben immer auch die Möglichkeit, den Stromanbieter zu wechseln. Tipp: Bei Strompreiserhöhungen des Versorgers hat man Sonderkündigungsrecht. Und auch hier sollte man nach Neukundenbonus bzw. attraktiven Wechsel-Prämien Ausschau halten. Achten Sie beim Wechsel immer auf die jeweilige Vertragslaufzeit.


    Jetzt Strom anmelden oder ummelden

Ab wann muss man Strom anmelden, wenn man in eine neue Wohnung zieht?

Möchte man bei seinem bisherigen Anbieter bleiben oder hat man sich für einen neuen Energieversorger entschieden, kann man auch schon Wochen vor dem Umzug den Strom anmelden. Dann hat man es aus dem Kopf und kann sich beim Umzug um andere Dinge kümmern. Bei der Planung kann hier eine Umzug-Checkliste hilfreich sein.

Doch wie bereits erwähnt: Hat man sich nicht rechtzeitig um die Anmeldung gekümmert, steht man nicht ohne Strom da. Sofern der Stromanschluss vorhanden ist, ist die Belieferung grundsätzlich immer gesichert. Ein Grundversorgungsvertrag kommt automatisch zustande, wenn man in der neuen Wohnung zum ersten Mal den Strom einschaltet und sich vorher nicht bei einem anderen Anbieter angemeldet hat. Es kann durch die Nutzung des vorhandenen Stroms dann davon ausgegangen werden, dass die Stromgrundversorgung auch ohne ausdrückliche Willenserklärung erwünscht ist ("konkludentes Handeln").

Aufgepasst:
Strom aus der Grundversorgung ist in der Regel deutlich teurer. Um Geld zu sparen, sollte man sich daher lieber so früh wie möglich − bis zu 3 Monate im Voraus − um einen günstigen Tarif kümmern und den Strom anmelden. WEB.DE Energie bietet günstige Stromtarife.

Was braucht man zum Strom anmelden?

Wenn man für eine neue Wohnung Strom anmelden möchte, benötigt der Stromversorger in der Regel folgende Angaben vom Kunden:

  • Name und Geburtsdatum
  • Adresse, an die der Strom geliefert werden soll
  • Durchschnittlicher Stromverbrauch im Jahr (hier liefert der Anbieter meist Beispielwerte)
  • Zählernummer (kann meist auch nachgereicht werden)
  • Zählerstand in der neuen Wohnung (auffindbar im Übergabeprotokoll)
  • Datum, ab wann Strom geliefert werden soll
  • Bankverbindung

Wer muss Strom anmelden: Mieter oder Vermieter?

Der Mieter muss den Strom anmelden! Meldet sich jedoch der neue Mieter innerhalb von 6 Wochen nicht selbst an, erhält der Vermieter bzw. der Eigentümer die Aufforderung, den neuen Mieter zu benennen.

Nach Auszug eines Mieters werden die meisten Vermieter wieder automatisch Kunden des Grundversorgers und müssen sich nicht um einen (neuen) Vertrag kümmern oder den Strom neu anmelden. Die Grundversorgung ist für Vermieter zwar nicht der  günstigste Stromtarif, aber die einfachste Option für eine leerstehende Wohnung bis zur Neuvermietung. Doch der Mieter meldet sich ja in der Regel selbst bei seinem Stromanbieter ab bzw. um. Doch manchmal vergisst man im Umzugsstress vielleicht auch, den Strom neu anzumelden.

Daher gilt immer: Beide Seiten – Vermieter und Mieter – sollten bei der Übergabe der Wohnung auf alle Fälle den Zählerstand protokollieren!

Wissenswertes für Vermieter:

Keiner möchte verständlicherweise die Stromkosten eines anderen zahlen. Daher war es früher in der Praxis üblich, dass der Vermieter die Anmeldung des Stroms für den Mieter beim Energieversorger/Grundversorger übernimmt, damit er keinen finanziellen Schaden erleidet, falls der Mieter den Strom nicht selbst anmeldet. Doch eine Fremdanmeldung durch den Vermieter ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig. Zudem hat ein Verbraucher, in diesem Fall der Mieter, ja auch grundsätzlich freie Vertragswahl und damit muss der Mieter die Stromanmeldung selbst vornehmen.

Was muss man vor einem Umzug beachten?

Man sollte sich schon vor dem Einzug vom Vermieter oder – falls man Kontaktdaten hat – dem Vormieter die Stromzähler-Nummer geben lassen. Dann kann man sich bereits vor der stressigen Umzugszeit um alle Formalitäten kümmern und die Neuanmeldung bei einem Stromlieferanten vornehmen – egal, ob die Anmledung beim alten oder der neuen Stromanbieter erfolgt. Nur weil man umzieht, muss man jedoch nicht zwingend den Strom neu anmelden. In den meisten Fällen kann man auch problemlos den alten Stromvertrag mitnehmen.

Doch falls man die Zählernummer nicht vor dem Umzug bekommt oder die Ummeldung vergisst, ist das auch nicht tragisch.

Wichtig zu wissen:
Man kann auch rückwirkend Strom anmelden – bis zu 6 Wochen nach dem Umzug.

Man sollte damit allerdings nicht bis zur letzten Sekunde mit dem Anmelden warten, denn erhält der gewünschte Energielieferant den Auftrag auch nur einen Tag zu spät, landet man automatisch (wieder) in der Grundversorgung. Mieter in der Grundversorgung können ihren Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) kündigen. Bei zwei Wochen Kündigungsfrist in der Grundversorgung bedeutet das dann ggf., dass man zwei Wochen lang weiterhin (teuren) Strom vom Grundversorger beziehen muss.

Auflösung einer WG oder einer Partnerschaft mit gemeinsamer Wohnung: Handelt es sich beim Umzug oder Auszug um die Auflösung einer Wohngemeinschaft bzw. eines Haushalt, gibt es noch etwas zu beachten: Möchte der ehemalige Mitbewohner den alten Vertrag behalten und hat man diesen auch unterzeichnet, muss man die Vertragspartnerschaft vor einem Einzug in eine neue Wohnung kündigen. Ansonsten ist man weiterhin für Zahlungsaufforderungen haftbar, selbst wenn man nicht mehr in der Wohnung wohnt. Und sicherheitshalber sollte man sich die Kündigung auch schriftlich bestätigen lassen.

Strom ummelden − Anbieter mitnehmen

Der Stromversorger möchte natürlich, dass man Kunde bleibt. Viele Stromanbieter gewähren daher auch beim Auszug aus einer Wohnung bzw. bei Umzug ein außerordentliches Kündigungsrecht für den aktuellen Vertrag. Ob der Stromversorger ein Sonderkündigungsrecht einräumt, erfährt man entweder in den jeweiligen AGB oder an der Support-Hotline. In der Regel sollte man daher problemlos einen Vertrag zum Umzugsdatum in die neue Wohnung mitnehmen können. Selbst wenn man mit dem aktuellen Stromanbieter zufrieden ist, sollte man bei Einzug in eine neue Wohnung bzw. vor dem Umzug noch folgende Dinge klären:

  • Strom ummelden
    Bleibt man beim bisherigen Anbieter, kann man das Ummelden des Stroms meist bequem online oder telefonisch über den Kundenservice erledigen. Hierzu benötigt der Anbieter lediglich die Vertragsnummer und die neue Anschrift.
  • Stromverbrauch kalkulieren
    Wenn sich an den Gerätschaften, der Wärmeversorgung und der Anzahl der Personen in einem Haushalt wenig ändert, kann man sich beim Stromverbrauch in kWh pro Jahr einfach an der letzten Jahresabrechnung orientieren. Handelt es sich um die erste Wohnung, hilft meist der Tarifrechner bei einer groben Kalkulation.
  • Zählerstand notieren
    Man sollte grundsätzlich immer bei Auszug aus der alten und beim Einzug in die neue Wohnung den Zählerstand notieren. Ansonsten wird der Stromverbrauch geschätzt. Eine solche Schätzung ist meistens sehr hoch angesetzt.
  • Strompreisvergleich
    Auch wenn man bisher mit seinem Anbieter zufrieden ist, kann sich ein Vergleich der Strompreise auszahlen. In der Region, in die man umzieht, stehen ggf. neue regionale Stromlieferanten mit günstigeren Angeboten zur Verfügung.

Strom anmelden − Stromanbieterwechsel

Ein Umzug und damit das neue Anmelden ist auch ein guter Zeitpunkt, um den Stromanbieter zu wechseln. Es gibt gute Gründe für den Wechsel. Viele Stromversorger bieten neuen Kunden günstige Verträge und attraktive Prämien bzw. einen Neukundenbonus an. Den Anbieterwechsel selbst kann man heutzutage auch bequem online vornehmen – und das ist meist in wenigen Minuten erledigt. Will man Strom anmelden und den Anbieter wechseln, sollte man jedoch nicht vergessen, sich über die jeweiligen Kündigungsfristen zu informieren:

  • Kündigungsfrist in der Grundversorgung
    Wer bei einem Grundversorger Strom bezieht, hat eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.
  • Ausgewählter Anbieter
    Die Fristen hängen vom jeweiligen Tarif und dem Versorger ab. Es gibt hier ganz unterschiedliche Vertragsmodelle, in denen Laufzeit und Kündigungsfrist geregelt sind. Die genauen Bestimmungen kann man in den Vertragsbedingungen nachlesen.

Hinzu kommen ggf. noch Mindestvertragslaufzeiten, innerhalb derer man nicht kündigen darf. Jedoch können bei Umzug auch Sonderregelungen gelten, die eine vorzeitige Kündigung vor Ende der Vertragslaufzeit ermöglichen.

Der Stromanbieterwechsel selbst ist dann wie erwähnt ganz entspannt, denn die Kündigung beim alten Anbieter übernimmt der neue Energieversorger für den Kunden. Man muss lediglich den Zählerstand übermitteln.

Vorm Strom anmelden gut informieren!

Seit Liberalisierung des Strommarktes scheint es neben den Netzbetreibern eine schier unendliche Auswahl an Stromlieferanten zu geben. Da ist es gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten. Folgende Dinge sollte man wissen und beachten, bevor man bei einem bestimmten Anbieter Strom anmelden möchte:

  • Stromverbrauch richtig einschätzen
    Den eigenen Verbrauch richtig einzuschätzen, ist mitunter gar nicht so einfach. Vielleicht ist es ja auch die erste Wohnung oder man zieht zum ersten Mal mit jemandem zusammen. Um einen realistischen Wert beim Anmelden des Stroms zu haben, kann man unter Umständen auch den Vormieter fragen. Viele Versorger bieten überdies auf ihrer Website einen eigenen Tarifrechner an. Der damit ermittelte Verbrauchswert hilft dann dabei, die verschiedenen Tarife und Strompreise zu vergleichen. Man sollte in jedem Fall möglichst realistisch und eher ein wenig mehr kalkulieren, um sich vor Nachzahlungen zu schützen.
  • Alle Kosten im Blick
    Bei der unübersichtlichen Anzahl an Anbietern kann auch mal ein schwarzes Schaf dabei sein. Darum sollte man vor dem Anmelden darauf achten, ob wirklich alle Kosten durch die monatlichen Abschlagszahlungen abgedeckt sind: Grundpreis, Verbrauchspreis mit realistischer Einschätzung, Netzentgelte, Stromsteuer und Mehrwertsteuer. Vorsicht auch bei Rabatten und Prämien: Diese gelten nur für einen bestimmten Zeitraum. Wenn man nach der Vertragslaufzeit den Stromanbieter nicht wieder wechseln möchte, können solche Angebote dann vergleichsweise teuer werden. Achten Sie auch darauf, ob eine volle Preisgarantie über die Vertragslaufzeit gewährleistet wird.
  • Ökostrom
    Immer mehr Verbrauchern ist Energie aus nachhaltiger Erzeugung wichtig. Ökostrom ist in der Regel etwas teurer als konventioneller Strom. Neben kleinen Anbietern, die auf eine umfassende nachhaltige Arbeitsweise in allen Bereichen setzen, bieten auch große Stromkonzerne inzwischen sogenannten grünen Strom an. Bewerten Sie daher vor dem Anmelden, ob Sie gerne Strom aus regenerativen Quellen beziehen möchten.

Tipp: WEB.DE Strom inkl. Prämie

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