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Strompreis: Pro kWh wird nur ein Teil der Kosten berechnet

Seit der Jahrtausendwende steigen die Strompreise in Deutschland in immer neue Höhen. Dabei haben sich die Herstellungskosten kaum verteuert, aber Steuern, Umlagen und andere staatliche Abgaben in der Zwischenzeit verdreifacht. Auch in Zukunft werden Kunden noch mit mancher Strompreiserhöhung zu kämpfen haben. Grund genug, zu einem günstigen Anbieter wie WEB.DE Strom zu wechseln und von Produkten mit Preisgarantie zu profitieren.

Wie wird der Strompreis berechnet?

Die meisten Tarife für die Versorgung mit Strom unterscheiden zwischen Grundpreis und Arbeitspreis. Der Grundpreis dient dazu, die Kosten für die Bereitstellung des Stroms zu decken: zum Beispiel für Zähler, Ablesung und Rechnungsstellung. Der Grundpreis wird als Euro-Betrag meistens für ein Jahr ausgewiesen, wenngleich er in die monatlichen Abschläge eingerechnet wird. Der Arbeitspreis gibt dagegen die tatsächlichen Stromkosten pro kWh (Kilowattstunde) an. Er ist verbrauchsabhängig, das heißt: Er gibt den Betrag an, den man für jede genutzte Kilowattstunde Strom zahlen muss. Daher wird der Arbeitspreis in Cent pro kWh angegeben.

Strompreis pro kWh: Was kostet eine Kilowattstunde Strom im Jahr 2022?

Der Strompreis für private Verbraucher lag im April 2022 bei durchschnittlich 37,14 Cent pro kWh. Das gab der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bekannt. Er analysiert mehrmals im Jahr die Strompreise für Privat- und Industriekunden. Der Strompreisindex für private Kunden basiert auf einem Verbrauch von 3.500 kWh, was ungefähr dem Jahresverbrauch eines Drei-Personen-Haushalts entspricht. In den vorherigen Jahren blieben die Kosten pro kWh Strom relativ konstant und waren nur durch Umlagen und Steuern getrieben, doch kam es 2022 zu einem drastischen Preisanstieg an den Energiebörsen und langfristig gesehen wird Strom immer teurer.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der durchschnittliche Strompreis setzt sich aus drei unterschiedlichen Faktoren zusammen:

  • Kosten für die Erzeugung von Strom
  • Staatliche Abgaben, Umlagen und Steuern
  • Kosten für Ausbau und Erhalt des Stromnetzes


    Den größten Anteil nahmen bis 2021 die staatlich erhobenen Kosten ein. In den vergangen Jahren machten alle Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen über 50% der Durchschnittskosten aus. Den größten Einzelposten stellte die EEG-Umlage dar, mit der der Ausbau Erneuerbarer Energien gefördert wird. Diese betrug 2022 3,71 Cent pro kWh Strom. Weitere Umlagen werden für Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung und Offshore-Windkraftanlagen erhoben. Dazu kommen noch Umsatz- und Stromsteuer sowie eine Konzessionsabgabe an Kommunen für die Verlegung und Nutzung von Stromleitungen im Gebiet ihrer Gemeinde. Im April 22 belief sich der Anteil dieser Kostenkomponente auf 39%.

    Etwas weniger als ein Viertel der Kosten entfielen auf die Netzentgelte. Das sind die Gebühren der Stromnetzbetreiber, die für die Durchleitung des Stroms, die Investition in neue Stromnetze sowie den Erhalt bestehender Leitungen entstehen. Die Kosten für die Erzeugung (und den Vertrieb) des Stroms stellten bis 2022 den kleinsten Kostenblock dar. Im Jahr 2021 betrug ihr Anteil gerade einmal 24,6 % der Gesamtkosten. Im Jahr 2022 sind die Beschaffungskosten jedoch stark gestiegen während die Kosten für die z.B. bisherigen Kostentreiber wie die EEG-Umlage gesunken sind. Berücksichtigt werden die Preise, die Kraftwerksbetreiber für ihren Strom an der Leipziger Strombörse EEX erzielen. Getrieben durch politische Konflikte und Unruhen kennt der Strompreis seit Ende 2021 nur noch einen Weg – den nach oben. Anfang 2022 befindet sich der Strompreis an der Börse auf einem nie dagewesenen Allzeithoch. Die Kosten für Beschaffung und Vertrieb sind in 2022 um 82% gestiegen (bis April 2022).

Zusammensetzung des Strompreises pro kWh von 2012 bis 2022:

Jahr

Beschaffung & Vertrieb

Netzentgelte

Mehrwertsteuer

Umlage, Abgaben & Steuern

Strompreis pro kWh

2012

8,16 ct.

6,14 ct.

4,13 ct.

7,46 ct.

25,89 ct.

2013

7,91 ct.

6,64 ct.

4,6 ct.

9,69 ct.

28,84 ct.

2014

7,38 ct.

6,63 ct.

4,65 ct.

10,77 ct.

29,14 ct.

2015

7,05 ct.

6,74 ct.

4,58 ct.

10,33 ct.

28,70 ct.

2016

6,26 ct.

7,01 ct.

4,60 ct.

10,93 ct.

28,80 ct.

2017

5,71 ct.

7,51 ct.

4,67 ct.

11,39 ct.

29,28 ct.

2018

6,20 ct.

7,29 ct.

4,71 ct.

11,27 ct.

29,47 ct.

2019

7,09 ct.

7,39 ct.

4,86 ct.

11,12 ct.

30,46 ct.

2020

7,51 ct.

7,75 ct.

5,08 ct.

11,47 ct.

31,81 ct.

2021

7,93 ct.

7,80 ct.

5,18 ct.

11,25 ct.

32,16 ct.

Juli 2022

18,31 ct.

8,08 ct.

5,96 ct.

10,91 ct.

37,30 ct.

(Quelle: BDEW, Stand 07/2022)

Wann wird der Strompreis erhöht?

Steigerungen bei der EEG-Umlage und der Umsatz- und Stromsteuer trieben in den vergangenen Jahren die Kosten pro kWh Strom kontinuierlich nach oben. Auch die Netzentgelte wurden laufend erhöht. Dagegen blieben bis einschließlich 2021 die Kosten für die Stromerzeugung, den Transport und den Vertrieb relativ konstant. Sie führten bis 2022 selten zu einer Strompreiserhöhung.

Im Jahr 2022 sind die Rahmenbedingungen völlig verändert. Die Beschaffungskosten sind stark gestiegen (+6,53ct./kWh; Stand April 22) und treiben den Strompreis pro kWh voraussichtlich weiter in die Höhe. Der frühere Preistreiber, die EEG-Umlage soll dagegen mit aktuell 3,7 Cent pro kWh vom 01.07.2022 - 31.12.2022 komplett wegfallen, so sieht es das aktuelle Gesetz vor.

Veränderungen der Netzentgelte werden in der Regel im Oktober eines Jahres angekündigt. Tatsächlich erhoben werden sie dann ab dem 1. Januar des darauffolgenden Jahres.

Tatsächlicher Verbrauch wird durch Zählerablesung ermittelt

Um den tatsächlichen Verbrauch zu ermitteln, werden alle Kunden einmal im Jahr vom örtlichen Netzbetreiber angeschrieben. Mit dem Brief erhalten die Kunden die Aufforderung, innerhalb eines bestimmen Zeitraums – ungefähr 14 Tage – den aktuellen Zählerstand zu übermitteln. Diese Information schickt man dann per Ablesekarte kostenlos an den Anbieter oder Versorger. Oder man trägt den Zählerstand online über das Kundenkonto ein. Das geht in der Regel schneller – und die Daten sind zur späteren Überprüfung bereits im Konto hinterlegt. In der Regel zählt das genaue Vertragsjahr – Stichtag ist das Datum des Vertragsabschlusses.

Der tatsächliche Verbrauch ergibt sich dann aus der Differenz zwischen neuem und altem Zählerstand. Er wird mit dem vereinbarten Arbeitspreis multipliziert, gegebenenfalls findet eine Preisgarantie Berücksichtigung. Ist sie innerhalb des Ablesezeitraums ausgelaufen, wird sie nur anteilig gewährt. Für die verbliebene Zeitspanne wird der Verbrauch mit dem aktuellen Strompreis pro kWh abgerechnet. Daraus ergibt sich dann die Jahresabrechnung. Sie wird mit den bereits gezahlten Abschlägen verrechnet. Hat man zu viel gezahlt, bekommt man etwas zurück. Ansonsten stellt der Stromanbieter den fehlenden Betrag in Rechnung, die man innerhalb der gewährten Frist begleichen muss.

Jahresverbrauch bildet Grundlage für Berechnung neuer Abschläge

Der aktuelle Verbrauch bildet dann die Grundlage für die Berechnung der Abschläge im kommenden Vertragsjahr. Liegt der Verbrauch unter dem Vorjahreswert, passt der Stromanbieter meist von allein die Abschläge an und kalkuliert sie entsprechend niedriger. So spart man automatisch. Hat man aber mehr verbraucht als vereinbart, korrigiert der Anbieter die Abschläge für die nächsten Monate natürlich nach oben. Dann wird die monatliche Abbuchung teurer als bisher, selbst wenn sich am Grundpreis oder den Stromkosten pro kWh nichts ändern sollte. In diesem Fall wird es Zeit, Strom zu sparen, um die Kosten zu senken – oder den Stromanbieter zu wechseln.

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