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Seit der Jahrtausendwende steigen die Strompreise in Deutschland in immer neue Höhen. Dabei haben sich die Herstellungskosten kaum verteuert, aber Steuern, Umlagen und andere staatliche Abgaben in der Zwischenzeit verdreifacht. Auch in Zukunft werden Kunden noch mit mancher Strompreiserhöhung zu kämpfen haben. Grund genug, zu einem günstigen Anbieter wie WEB.DE Strom zu wechseln und von Produkten mit Preisgarantie zu profitieren.
Die meisten Tarife für die Versorgung mit Strom unterscheiden zwischen Grundpreis und Arbeitspreis. Der Grundpreis dient dazu, die Kosten für die Bereitstellung des Stroms zu decken: zum Beispiel für Zähler, Ablesung und Rechnungsstellung. Der Grundpreis wird als Euro-Betrag meistens für ein Jahr ausgewiesen, wenngleich er in die monatlichen Abschläge eingerechnet wird. Der Arbeitspreis gibt dagegen die tatsächlichen Stromkosten pro kWh (Kilowattstunde) an. Er ist verbrauchsabhängig, das heißt: Er gibt den Betrag an, den man für jede genutzte Kilowattstunde Strom zahlen muss. Daher wird der Arbeitspreis in Cent pro kWh angegeben.
Der Strompreis für private Verbraucher lag im April 2022 bei durchschnittlich 37,14 Cent pro kWh. Das gab der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bekannt. Er analysiert mehrmals im Jahr die Strompreise für Privat- und Industriekunden. Der Strompreisindex für private Kunden basiert auf einem Verbrauch von 3.500 kWh, was ungefähr dem Jahresverbrauch eines Drei-Personen-Haushalts entspricht. In den vorherigen Jahren blieben die Kosten pro kWh Strom relativ konstant und waren nur durch Umlagen und Steuern getrieben, doch kam es 2022 zu einem drastischen Preisanstieg an den Energiebörsen und langfristig gesehen wird Strom immer teurer.
Jahr
Beschaffung & Vertrieb
Netzentgelte
Mehrwertsteuer
Umlage, Abgaben & Steuern
Strompreis pro kWh
2012
8,16 ct.
6,14 ct.
4,13 ct.
7,46 ct.
25,89 ct.
2013
7,91 ct.
6,64 ct.
4,6 ct.
9,69 ct.
28,84 ct.
2014
7,38 ct.
6,63 ct.
4,65 ct.
10,77 ct.
29,14 ct.
2015
7,05 ct.
6,74 ct.
4,58 ct.
10,33 ct.
28,70 ct.
2016
6,26 ct.
7,01 ct.
4,60 ct.
10,93 ct.
28,80 ct.
2017
5,71 ct.
7,51 ct.
4,67 ct.
11,39 ct.
29,28 ct.
2018
6,20 ct.
7,29 ct.
4,71 ct.
11,27 ct.
29,47 ct.
2019
7,09 ct.
7,39 ct.
4,86 ct.
11,12 ct.
30,46 ct.
2020
7,51 ct.
7,75 ct.
5,08 ct.
11,47 ct.
31,81 ct.
2021
7,93 ct.
7,80 ct.
5,18 ct.
11,25 ct.
32,16 ct.
Juli 2022
18,31 ct.
8,08 ct.
5,96 ct.
10,91 ct.
37,30 ct.
(Quelle: BDEW, Stand 07/2022)
Steigerungen bei der EEG-Umlage und der Umsatz- und Stromsteuer trieben in den vergangenen Jahren die Kosten pro kWh Strom kontinuierlich nach oben. Auch die Netzentgelte wurden laufend erhöht. Dagegen blieben bis einschließlich 2021 die Kosten für die Stromerzeugung, den Transport und den Vertrieb relativ konstant. Sie führten bis 2022 selten zu einer Strompreiserhöhung.
Im Jahr 2022 sind die Rahmenbedingungen völlig verändert. Die Beschaffungskosten sind stark gestiegen (+6,53ct./kWh; Stand April 22) und treiben den Strompreis pro kWh voraussichtlich weiter in die Höhe. Der frühere Preistreiber, die EEG-Umlage soll dagegen mit aktuell 3,7 Cent pro kWh vom 01.07.2022 - 31.12.2022 komplett wegfallen, so sieht es das aktuelle Gesetz vor.
Veränderungen der Netzentgelte werden in der Regel im Oktober eines Jahres angekündigt. Tatsächlich erhoben werden sie dann ab dem 1. Januar des darauffolgenden Jahres.
Um den tatsächlichen Verbrauch zu ermitteln, werden alle Kunden einmal im Jahr vom örtlichen Netzbetreiber angeschrieben. Mit dem Brief erhalten die Kunden die Aufforderung, innerhalb eines bestimmen Zeitraums – ungefähr 14 Tage – den aktuellen Zählerstand zu übermitteln. Diese Information schickt man dann per Ablesekarte kostenlos an den Anbieter oder Versorger. Oder man trägt den Zählerstand online über das Kundenkonto ein. Das geht in der Regel schneller – und die Daten sind zur späteren Überprüfung bereits im Konto hinterlegt. In der Regel zählt das genaue Vertragsjahr – Stichtag ist das Datum des Vertragsabschlusses.
Der tatsächliche Verbrauch ergibt sich dann aus der Differenz zwischen neuem und altem Zählerstand. Er wird mit dem vereinbarten Arbeitspreis multipliziert, gegebenenfalls findet eine Preisgarantie Berücksichtigung. Ist sie innerhalb des Ablesezeitraums ausgelaufen, wird sie nur anteilig gewährt. Für die verbliebene Zeitspanne wird der Verbrauch mit dem aktuellen Strompreis pro kWh abgerechnet. Daraus ergibt sich dann die Jahresabrechnung. Sie wird mit den bereits gezahlten Abschlägen verrechnet. Hat man zu viel gezahlt, bekommt man etwas zurück. Ansonsten stellt der Stromanbieter den fehlenden Betrag in Rechnung, die man innerhalb der gewährten Frist begleichen muss.
Der aktuelle Verbrauch bildet dann die Grundlage für die Berechnung der Abschläge im kommenden Vertragsjahr. Liegt der Verbrauch unter dem Vorjahreswert, passt der Stromanbieter meist von allein die Abschläge an und kalkuliert sie entsprechend niedriger. So spart man automatisch. Hat man aber mehr verbraucht als vereinbart, korrigiert der Anbieter die Abschläge für die nächsten Monate natürlich nach oben. Dann wird die monatliche Abbuchung teurer als bisher, selbst wenn sich am Grundpreis oder den Stromkosten pro kWh nichts ändern sollte. In diesem Fall wird es Zeit, Strom zu sparen, um die Kosten zu senken – oder den Stromanbieter zu wechseln.