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Wir erklären, wie die Gaspreisentwicklung auf dem Weltmarkt die Kosten für Ihren Gasverbrauch beeinflusst ,wie Gas abgerechnet wird, und welchen Verbrauch Sie für Ihren Haushalt einkalkulieren sollten. Mit einem Anbieterwechsel sichern Sie sich den günstigsten Tarif!
Erdgas wird wie auch Strom und andere Energieträger via European Energy Exchange (EEX), der Europäischen Energiebörse in Leipzig, gehandelt. Sie ist der zentrale Marktplatz für den Energiehandel in Europa: Hier kaufen und verkaufen Händler Gas, das aus Russland, den Niederlanden und Norwegen importiert wird. Der Importpreis wird nicht direkt an den Verbraucher weitergegeben, sondern es werden Steuern, Kosten für die Bereitstellung der Infrastruktur für den Gastransport und Vertriebskosten aufgeschlagen.
Der Gasmarkt wurde in Deutschland Ende der 1990er-Jahre liberalisiert. Zunächst traten jedoch nur wenige Anbieter in Konkurrenz mit den großen Konzernen, sodass er wenig dynamisch blieb. In den letzten Jahren nahm die Menge des an den weltweiten Energiebörsen gehandelten Gases zu und es entwickelte sich mehr Konkurrenz um günstige Gaspreise an der Börse – das wirkt sich positiv auf die Gaspreise aus, die Verbraucher zahlen.
So zeigte die Gaspreisentwicklung 2016 ebenso wie im Jahr davor sinkende Preise für Endverbraucher. Zahlten Verbraucher 2014 noch rund 7,20 Cent pro kWh beim Grundversorger, waren es 2015 etwa 7,11 Cent pro kWh und 2016 dann nur noch rund 6,99 Cent pro kWh. Der Gaspreis 2017 sank zum Jahresanfang abermals. 2018 sank der Gaspreis für Haushaltskunden um 1,3 Prozent. Es ergab sich ein durchschnittlicher Gaspreis von 6,07 Cent pro kWh, hierin sind rd. 3 Cent für Energiebeschaffung und Vertrieb enthalten. Der Gaspreis ist stark vom politischen Geschehen abhängig. So kündigen von Zeit zu Zeit russische Gaskonzerne Preiserhöhungen an oder einzelne Länder, wie z.B. die USA, Sanktionen gegen Russland, die auch Pipelines zum Energieexport von Russland nach Mitteleuropa tangieren. Übrigens: Die Bindung an den Ölpreis gibt es heute faktisch nicht mehr, das heißt, dass Gaspreise sich nunmehr unabhängig vom Preis für Erdöl entwickeln.
Es lässt sich feststellen, dass der Erdgaspreis in den letzten 12 Jahren tendenziell eher gesunken ist.
Zum Vorjahr betrachtet bedeutet das (2020 und 2019 im Vergleich):
Der durchschnittliche Erdgaspreis für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh liegt zu Beginn des Jahres 2020 bei 6,00 ct/kWh und ist damit um fast 3 % gesunken (Vorjahreswert: 6,17 ct/kWh).
Betrachtet man den durchschnittlichen Erdgaspreis für ein Mehrfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 80.000 kWh, wird es sogar noch deutlicher: Hier liegt der Gaspreis zu Beginn des Jahres 2020 bei 5,33 ct/kWh (2019: 5,53 ct/kWh) und ist somit um 3,6 % gesunken.
Auch Steuern, Abgaben und Umlagen sind durch die Mehrwertsteuer gesunken und vor allem die Kosten für Beschaffung und Vertrieb sinken um 9,1 % im Vergleich zum Vorjahr (Einfamilienhaus) bzw. um 7,5 % (Mehrfamilienaus).
Jahr
Durchschnittlicher Erdgaspreis in ct./kWh
2008
7,27 ct./kWh
2009
7,06 ct./kWh
2010
6,37 ct./kWh
2011
6,63 ct./kWh
2012
6,77 ct./kWh
2013
6,63 ct./kWh
2014
6,52 ct./kWh
2015
6,26 ct./kWh
2016
5,89 ct./kWh
2017
5,73 ct./kWh
2018
5,81 ct./kWh
2019
6,17 ct./kWh
2020
6,00 ct./kWh
2021
7,06 ct./kWh
2022
15,29 ct./kWh
(Quelle: BDEW, Stand 08/2022)
Kurz zu Beginn zusammengefasst: Ab Januar 2023 werden die Gaspreise weiter steigen!
Einige kleine Entlastungen sind allerdings für Letztverbraucher vorgesehen. So gilt seit 1.10.2022 bis Ende März 2024 auf den Gasverbrauch ein verbilligter Mehrwertsteuersatz von 7 %. Dieser wird automatsich in den Jahresrechnungen der Versorger berücksichtigt, welche den oben genannten Zeitraum enthalten. Ein Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, dass der Dezember Abschlag 2022 nicht bezahlt werden muss und vom Gesetzgeber übernommen wird. Das genaue Vorgehen wird aktuell noch im Bundestag diskutiert. Die kurzzeitig eingeführte Gasumlage wurde nachträglich wieder gekippt, sie wird automatisch auf der nächsten Jahresrechnung nicht berücksichtigt.
Auch die Netzentgelte werden 2023 weiter ansteigen. Die Netznutzungsgebühren sind in Deutschland nicht zentral geregelt bzw. steigen nicht einheitlich. Das hängt vom jeweiligen Bundesland ab, wobei sich feststellen lässt, dass der Anstieg im Osten Deutschlands wohl am stärksten ist.
Gut zu wissen: Eine Erhöhung des Gaspreises muss mindestens 6 Wochen vorher schriftlich vom Energieversorger angekündigt werden. Hier haben Verbraucher dann auch Sonderkündigungsrecht.
Tipp: Bei WEB.DE Energie gibt es den WEB.DE Gas Kombi-Tarif inkl. Wunsch-Prämie. Dieser bietet Verbrauchern 24 Monate volle Preisgarantie!
Es lohnt sich für Verbraucher, die Gaspreisentwicklung zu beobachten und gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln – insbesondere bei einer Tendenz zu steigenden Gaspreisen. Viele Kunden scheuen noch immer den Abschied vom teuren Grundversorger, dabei kann man durch den Wechsel zu einem günstigeren Versorger von satten Ersparnissen profitieren und sogar Prämien erhalten. Ein Vergleich von Gastarifen zeigt, wo aktuell die besten Konditionen zu haben sind: Dafür werden der Jahresverbrauch an Gas in kWh und die Postleitzahl des Wohnortes benötigt.
Mit den drei Gastarifen von WEB.DE ist für jeden Haushalt etwas dabei: Mit dem Tarif WEB.DE Gas Kombi erhalten Sie beim Wechsel eine attraktive Prämie, mit dem Tarif WEB.DE Gas Bonus sichern Sie sich einen attraktiven Bonus für Neukunden. Wer Wert auf Flexibilität legt, ist mit dem monatlich kündbaren Tarif WEB.DE Gas Flex gut beraten. Sichern Sie sich jetzt den WEB.DE Gas Tarif, der zu Ihnen passt!
Auf dem Stromzähler und der Stromabrechnung kann man den Verbrauch eines Haushalts in Kilowattstunden (kWh) ablesen. Anders verhält es sich bei Gas: Zwar wird auf der Jahresabrechnung der Gaspreis für verbrauchte kWh ausgewiesen, jedoch misst der heimische Gaszähler den Verbrauch in Kubikmetern (m3), einer Maßeinheit für Volumen.
Eine Kilowattstunde entspricht der aufgewendeten Energie, die ein Gerät mit einer Leistung von 1.000 Watt innerhalb einer Stunde verbraucht. 1.000 Watt sind eine gängige Leistung für einen Toaster – ein Stromanbieter würde also 1 kWh Strom liefern, wenn Sie einen Toaster eine Stunde lang betreiben. Etwas realitätsnäher sind die Beispiele eines recht sparsamen Staubsaugers oder eines Spiele-PCs, die je eine Stunde lang unter Volllast laufen. Jedoch ist die Maßeinheit kWh nur für elektrische Energiemengen gängig – für Erdgas gilt, wie für alle anderen gasförmige Stoffe, eine Mengenangabe mittels einer Volumeneinheit.
Die Angabe des verbrauchten Erdgasvolumens sagt beim Blick auf den Zähler zunächst wenig darüber aus, welche Energiemenge mit dem gelieferten Gas erzeugt wurde. Auch beim Vergleich von Gastarifen ist eine Kubikmeterzahl wenig nützlich, denn Anbieter geben üblicherweise den Gaspreis in kWh an. So wird auch die aktuelle Gaspreisentwicklung erst nachvollziehbar, wenn man den eigenen Verbrauch in kWh kennt. Die Umrechnung geht mit folgender Formel ganz einfach:
kWh = Kubikmeter x Brennwert x Zustandszahl
Die Zustandszahl beschreibt das Verhältnis des Normzustands für Erdgasvolumen zum tatsächlichen Zustand bei der Auslieferung an den Verbraucher. Der Brennwert gibt die Energie an, die bei der Verbrennung des Erdgases und der anschließenden Abkühlung und Kondensation der Verbrennungsgase freigesetzt wird. Die Angaben des Brennwerts und der Zustandszahl finden sich auf der Jahresabrechnung des Gasanbieters.