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Sie gehören zu jedem Haushalt, ob Miete oder Eigentum, der Stromzähler und ggf. auch der Gaszähler. Sie zeigen an, wie viel Strom bzw. Erdgas man verbraucht hat. Der Verbrauch im vergangenen Abrechnungszeitraum ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Zählerstand bei der letzten Abrechnung und dem aktuellen Stand. Der Zählerstand wird durch eine Kundenablesung oder eine Schätzung des Netzbetreibers an den aktuellen Strom- bzw. Gasversorger übermittelt. Dieser berechnet anhand der Daten, wie hoch die Rechnung ausfällt und ob es ggf. zu einer Nachzahlung oder einer Erstattung kommt.
In der Regel lesen die Verbraucherinnen und Verbraucher den Zählerstand selbst ab und teilen diesen dem Netzbetreiber vor Ort oder dem aktuellen Energieversorger mit, der daraufhin die Rechnung erstellt. Hierfür liegt oft eine Ablesekarte im Briefkasten, auf die der Zählerstand eingetragen werden kann, oder eine Person im Auftrag des Netzbetreibers kommt vorbei, um den Zähler abzulesen. Sollte keine Ablesung durch den Kunden erfolgen bzw. der Netzbetreiber nicht an den Zähler gelangen, wird der Verbrauch anhand des Vorjahresverbrauches durch den Netzbetreiber geschätzt.
Wer bislang noch nicht über einen digitalen SmartMeter verfügt, sollte weiterhin den Zählerstand ablesen und diesen an den Netzbetreiber oder seinen aktuellen Versorger den Zählerstand übermitteln.