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Der Begriff Repowering stammt aus dem Englischen und bezieht sich auf die Modernisierung bzw. den kompletten Austausch bestehender älterer Wind– oder Solar-Energieanlagen durch modernere und leistungsfähigere Technik, bei Wind vor allem durch effizientere Turbinen, bei Solar durch stärkere Solarmodule.
Die technische Lebensdauer einer Windenergieanlage beträgt in der Regel rund 25 Jahre. Nach dieser Zeit ist die verbaute Technik meist veraltet und dadurch fehleranfällig sowie immer weniger leistungsstark.
Im Zuge des Repowering werden daher komplette Windkraftanlagen oder einzelne Bauteile, meist die Turbinen und/oder die Rotoren, am Ende dieser Laufzeit durch technisch weiterentwickelte, deutlich leistungsstärkere und dabei kompaktere Komponenten ersetzt. In Deutschland versteht man unter Repowering in den allermeisten Fällen die komplette Neuerrichtung einer Windkraftanlage, der Austausch einzelner Komponenten ist eher selten.
Bei Solarkraftwerken wird durch den Austausch der Module mit der gleichen Sonneneinstrahlung mehr Energie produziert als das mit den bisherigen, technisch veralteten Modulen möglich war.
Mit einer überarbeiteten Fassung des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) wurde es für Privatpersonen noch attraktiver gemacht, eigenen Solarstrom zu produzieren und überschüssige Energie in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen.
So wurde die Vergütung für diesen eingespeisten Strom mit Wirkung zum 01.01.2023 deutlich erhöht, und wer die Photovoltaik-Anlage aus baulichen oder rechtlichen Gründen nicht auf dem Hausdach installieren kann, darf diese stattdessen auch ebenerdig z.B. im Garten errichten. Die entsprechenden Förderungen und Vergütungen sind in diesem Fall die gleichen. Außerdem ist die Anschaffung von Anlagen kleiner 30 KW von der MwSt. befreit, somit in der Anschaffung günstiger.
Des Weiteren wurde beschlossen, dass Umsätze aus der Einspeisung von selbst produziertem Solarstrom aus 2023 errichteten Anlagen in den meisten Fällen in der Einkommenssteuererklärung nicht mehr aufgeführt werden müssen, also steuerfrei sind. Dies sollte jedoch individuell geprüft werden, da es hier Sonderregelungen gibt, die eine Versteuerung doch nötig machen.
Daher kann es sich durchaus lohnen, über ein Repowering, also eine Aufrüstung der bestehenden Photovoltaik-Anlage, nachzudenken.