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Was ist der Grundpreis bei Strom und Gas?

Der Grundpreis ist die Grundgebühr, die monatlich für den Strom- oder Gasanschluss berechnet wird. Der Grundpreis ist somit der Anteil des Strom- bzw. Gaspreises, der unabhängig vom individuellen Verbrauch ist. Der Strom- bzw. Gaspreis besteht aus zwei Anteilen − einem festen Grundpreis und dem Arbeitspreis (Verbrauchspreis) in Kilowattstunden oder Kubikmeter: Gesamtkosten für Strom/Gas ergeben sich daher aus Grundpreis in € + Arbeitspreis in ct./kWh *Verbrauch in kWh oder m³

Unterschied von Grundpreis und Arbeitspreis kurz erklärt: 

Der Grundpreis wird unabhängig davon festgelegt, wie viel Strom oder Gas man verbraucht. Mit dem Grundpreis zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher feste Kosten ihres Energieanbieters/Netzbetreibers, zu denen u.a. die Zählergebühren, Ablesungen des Zählers oder Rechnungserstellung gehören. Wechselt man den Energieanbieter, ändert sich meist auch der monatliche Grundpreis, allerdings meist nur geringfügig.

Der Arbeitspreis ist im Gegensatz dazu der individuelle Verbrauchspreis je Kilowattstunde bzw. je Kubikmeter. Je mehr man verbraucht, desto höher wird auch die Strom- oder Gasrechnung. Der Verbrauchspreis setzt sich aus Energie- und Netzkosten sowie gesetzlich festgelegten Steuern und Abgaben zusammen.

Grundpreis auf einen Blick:

  • Fester, verbrauchsunabhängiger Teil der Strom- bzw. Gasrechnung
  • Spiegelt die Anbieterkosten (z. B. Zählergebühren, Vertrieb, Service)
  • Ist je nach Strom- bzw. Gasanbieter und je nach Tarif unterschiedlich
  • Auch Grundgebühr genannt

Wie wird der Grundpreis berechnet?

Da es variable Anteile in der Grundpreisberechnung gibt (z. B. Netzentgelte), kann sich auch die Zusammensetzung des Grundpreises jedes Jahr ändern – sowohl bei Strom als auch bei Gas.

Der Grundpreis bei Strom bzw. Gas setzt sich aus folgenden wesengtlichen Bestandteilen zusammen:

  • Strombereitstellung

    Hierbei handelt es sich um Kosten, die für die Energienetze und den Transport der Energie zu Ihnen nach Hause anfällt. Die Höhe dieser Kosten setzt der örtliche Netzbetreiber fest, daher unterscheiden sie sich je nach Postleitzahl.

  • Abwicklungskosten und Marge

    In diesem Kostenbestandteil sind die Aufwände des Anbieters für z.B. die Rechnungsstellung und andere fixe Abwicklungskosten berücksichtigt. Außerdem seine Marge. Diese können je nach Anbieter variieren.

  • Zählerwartung und Ablesung

    Die Zähler müssen vom örtlichen Netzbetreiber regelmäßig gewartet, getauscht und auch abgelesen werden. Dies ist per Gesetz geregelt. Die hierfür entstanden Kosten werden in dieser Kostenkomponente auf den Verbraucher umgelegt.

    (Quelle: strom-report.de)

Der Grundpreis bei Gas bzw. der Gaspreis wurde im Jahr 2022 wie folgt berechnet:
 

  • Rund 22 % sind staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen
  • Rund 17 % an die Netzbetreiber
  • Rund 60 % geht an die Energieversorger


    (Quelle: verivox.de)

Warum ist der Grundpreis so unterschiedlich?

Der Energieanbieter bestimmt den Grundpreis: Hierbei hat er auf manche Kostenbestandteile mehr, auf andere wengier Einfluss. Kosten für die Energiebereitstellung und Zählerwartung werden z.B. vom örtlichen Netzbetreiber vorgegeben und vom Energieanbieter lediglich durchgereicht. Kosten wie Abwicklungskosten oder Marge bestimmt der Energieanbieter selbst, jenachdem wie teuer seine Prozesse sind und wie viel Geld er pro Kunde verdienen möchte.