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Der Grundpreis ist die Grundgebühr, die monatlich für den Strom- oder Gasanschluss berechnet wird. Der Grundpreis ist somit der Anteil des Strom- bzw. Gaspreises, der unabhängig vom individuellen Verbrauch ist. Der Strom- bzw. Gaspreis besteht aus zwei Anteilen − einem festen Grundpreis und dem Arbeitspreis (Verbrauchspreis) in Kilowattstunden oder Kubikmeter: Gesamtkosten für Strom/Gas ergeben sich daher aus Grundpreis in € + Arbeitspreis in ct./kWh *Verbrauch in kWh oder m³
Unterschied von Grundpreis und Arbeitspreis kurz erklärt:
Der Grundpreis wird unabhängig davon festgelegt, wie viel Strom oder Gas man verbraucht. Mit dem Grundpreis zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher feste Kosten ihres Energieanbieters/Netzbetreibers, zu denen u.a. die Zählergebühren, Ablesungen des Zählers oder Rechnungserstellung gehören. Wechselt man den Energieanbieter, ändert sich meist auch der monatliche Grundpreis, allerdings meist nur geringfügig.
Der Arbeitspreis ist im Gegensatz dazu der individuelle Verbrauchspreis je Kilowattstunde bzw. je Kubikmeter. Je mehr man verbraucht, desto höher wird auch die Strom- oder Gasrechnung. Der Verbrauchspreis setzt sich aus Energie- und Netzkosten sowie gesetzlich festgelegten Steuern und Abgaben zusammen.
Der Energieanbieter bestimmt den Grundpreis: Hierbei hat er auf manche Kostenbestandteile mehr, auf andere wengier Einfluss. Kosten für die Energiebereitstellung und Zählerwartung werden z.B. vom örtlichen Netzbetreiber vorgegeben und vom Energieanbieter lediglich durchgereicht. Kosten wie Abwicklungskosten oder Marge bestimmt der Energieanbieter selbst, jenachdem wie teuer seine Prozesse sind und wie viel Geld er pro Kunde verdienen möchte.