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Die Heizkostenabrechnung

Einmal im Jahr liegt die Heizkostenabrechnung im Briefkasten. Solange Sie Geld zurückbekommen oder der monatliche Betrag gleich bleibt, ist alles in Ordnung. Probleme treten auf, wenn eine größere Nachzahlung ansteht und sich die Monatsbeiträge für das kommende Jahr erhöhen. Damit Sie sich nicht wundern, wie die Abrechnungssumme zustande gekommen ist, stellen wir Ihnen die wichtigsten Fakten zur Heizkostenabrechnung zur Verfügung.

Rechtliche Grundlagen der Heizkostenabrechnung

Die rechtliche Grundlage für die Heizkostenabrechnung ist die Heizkostenverordnung, die in Deutschland seit 1981 für alle Haus- und Wohnungseigentümer verbindlich ist. In diesem Gesetz ist detailliert geregelt, wie die Warmwasser- und Heizkosten für jede Miet- oder Eigentümerpartei eines Wohnhauses mit zentraler Heizungs- und Warmwasseranlage ermittelt werden und welche Kosten ein Hausbesitzer zu welchen Anteilen auf die einzelnen Parteien umlegen darf.

Zunächst ist ein Hauseigentümer dazu verpflichtet, jährlich eine Heizkostenabrechnung zu erstellen und dafür den exakten Verbrauch jeder Wohneinheit zu erfassen. Dies muss mit speziellen, von einem unabhängigen Fachmann geeichten Messgeräten oder Zählern erfolgen. Wichtig ist, dass die Kosten für Heizung und Warmwasser getrennt erfasst werden. Nur in Ausnahmefällen (bei alten, miteinander verbundenen Heizungs- und Warmwasseranlagen) wird der Verbrauch weiterhin mit einem Zähler ermittelt und nach einem komplizierten Berechnungsmodell aufgeteilt.

Wie kommt der Betrag auf der Heizkostenabrechnung zustande?

Die Endsumme auf Ihrer Rechnung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Der größere Teil, mindestens aber die Hälfte, basiert auf Ihrem tatsächlichen Verbrauch auf Grundlage der abgelesenen Zählerstände. Der Gesetzgeber hat geregelt, dass dieser Anteil mindestens 50, aber maximal 70 Prozent beträgt. Die exakte Höhe richtet sich nach dem Zustand der Versorgungsleitungen.

Der zweite Teil der Heizkosten wird pro qm ermittelt. Das ist nötig, weil der Hauseigentümer die Nebenkosten der Heizungsanlage, zum Beispiel für Wartung, Betrieb und Verbrauchserfassung, auf die einzelnen Wohneinheiten umlegen darf. Die Gesamtsumme dieser Kosten wird aufgeschlüsselt nach Wohnfläche in qm. Für eine faire Verteilung werden außerdem die Lage der Wohnung im Gebäude sowie baulich bedingte Wärmeverluste berücksichtigt.

Wenn Sie vorab wissen wollen, wie hoch Ihre Heizkostenabrechnung ungefähr ausfallen wird, können Sie zur groben Orientierung einen Heizkostenrechner nutzen. Dort geben Sie die relevanten Daten wie Energieart, Wohnungsgröße und Vorjahresverbrauch ein und erhalten auf Basis dieser Daten und der aktuellen Preisentwicklungen einen Schätzwert.

Heizkostenabrechnung: Wann wird sie fällig und wer erstellt sie?

Für jedes Gebäude muss einmal im Jahr eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung erstellt werden. Dazu ist der Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft gesetzlich verpflichtet. Das Datum dafür ist flexibel, die Abrechnung muss nicht zwingend am Jahresende erfolgen. Festgelegt ist nur, dass die detailgenaue Abrechnung spätestens ein Jahr nach dem letzten Tag des Berechnungszeitraums fertig sein muss.

Deckt die Abrechnung also den Zeitraum vom 31.05.2016 bis zum 31.05.2017 ab, muss sie Ihnen spätestens am 31.05.2018 vorliegen. Erhalten Sie die Abrechnung erst nach diesem Stichdatum, sind Sie rechtlich nicht mehr zur Nachzahlung verpflichtet. Eventuelle Rückzahlungen verfallen hingegen nicht.

Da die Erstellung der Heizkostenabrechnung eine komplexe Angelegenheit ist, gibt es spezielle Wärmemessdienst-Unternehmen, die diese Aufgabe für Hauseigentümer und Hausverwaltungen übernehmen. Sie installieren die Messgeräte in den Wohneinheiten, lesen jährlich die Zählerstände ab und erstellen anschließend die Abrechnung für das gesamte Gebäude.

Zweifel an Heizkostenabrechnung? Ein Muster zur Orientierung

Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Abrechnung bzw. der Vollständigkeit der Angaben, ist es ratsam, sie zunächst mit anderen zu vergleichen. Bringen Sie in Erfahrung, welche Angaben üblich sind und wie die Kosten- und Verbrauchsanalyse einer Wohnung im Verhältnis zum ganzen Objekt erfolgt. Ein gutes Beispiel für eine detaillierte Heizkostenabrechnung ist das Muster des Umweltbundesamtes.

Vermuten Sie als Mieter grobe Fehler in Ihrer Heizkostenabrechnung, sollten Sie zuerst Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung darauf hinweisen. Es könnte sich um ein Versehen handeln. Haben Sie damit keinen Erfolg, stehen Ihnen Mietervereine zur Seite. Sie prüfen Ihre Abrechnung häufig kostenfrei und stehen Ihnen beratend und unterstützend zur Seite. Gut zu wissen: Nach Erhalt der Abrechnung haben Sie vier Wochen Zeit, Einsicht in die Originalrechnungen und Unterlagen zu verlangen. Sie dürfen Fotos und Notizen machen, um später eventuelle Fehler nachweisen zu können.